Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Leistungen der Hof-Schlachterei Suhr für die Lieferung von Speisen und Getränken, Vermietung von Geschirr, Zelten, Sitzbänken, Tischen, Service- und Personaldienstleistungen, Vermietung von Partyzubehör sowie die Vermittlung von Waren von Drittanbietern.

 

§ 2 Bestellung

Bestellungen sollen möglichst persönlich in unserem Ladengeschäft im Hofweg 25 in 23738 Lensahnerhof erfolgen. Auch bei telefonischen Vorabbestellungen sollte zur Meidung von Missverständnissen die Gegenprüfung im Ladengeschäft erfolgen.

Die in unseren Preislisten enthaltenen Preise sind Abholpreise und verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt, dass die Ware verfügbar ist. Änderungen in den Preisen und in den Leistungen behalten wir uns vor.

 

§ 3 Annahme der Bestellung

Wir müssen uns vorbehalten, Bestellungen abzulehnen. Bei Aufträgen bis € 500,00 benötigen wir die Bestellung mindestens drei Tage vor dem beabsichtigten Liefertermin, bei Aufträgen über € 500.00 zehn Tage vorher. Ihre Bestellung wird erst verbindlich, wenn wir diese bestätigt haben.

 

§ 4 Auslieferung / Abholung

Der Kunde hat die Ware zum vereinbarten Abholtermin an unsere Hof-Schlachterei im Hofweg 25 in 23738 Lensahnerhof zu übernehmen. Verspätungen bei der Abholung von mehr als 15 Min. führen zur Berechnung der Personal-Wartezeit.

Wenn die Auslieferung durch uns erwünscht ist, erheben wir dafür Lieferkosten. Pro Anlieferung ab 10 km werden mindestens

€ 8,00 erhoben, ansonsten pro Kilometer Fahrtstrecke zur Auslieferung € 1,00, maximal € 50,00, geltend für die Auslieferung mit firmeneigenem Fahrzeug. Bei Großaufträgen mit notwendiger Anmietung eines Fremdfahrzeuges werden die zusätzlichen Kosten dem Kunden belastet.

 

§ 5 Liefertermin

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Eine Karenzzeit bis zu 60 Min. Verspätung müssen wir uns vorbehalten. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme der von ihm bestellten Waren und etwaigen Zubehörs und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt. Für die Auslieferung ist Voraussetzung, dass wir in den unmittelbaren Zugangsbereich mit dem Fahrzeug anfahren können. Besonderheiten des Lieferortes wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns organisatorisch darauf einrichten können. In diesen Sonderfällen bleibt vorbehalten, den Mehraufwand zu berechnen.

 

§ 6 Zahlung / Vorkasse-Vorbehalt

Es steht uns frei, vom Kunden Vorkasse für die gesamte Bestellung zu verlangen. Die Fälligkeit der Zahlung ist spätestens bei Auslieferung bzw. Abholung gegeben. Zahlt der Kunde bei Abholung / Lieferung nicht, dann habe wir das Recht, die gesamten Waren und das Zubehör einzubehalten. Die Ware wird zur Abholung durch den Kunden weitere 24 Stunden aufbewahrt, sie wird bei Leistung der Vergütung ausgehändigt. Soweit ausnahmsweise die Zahlung durch Überweisung vereinbart worden ist, ist Fälligkeit der Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vorlage der Rechnung gegeben.

 

§ 7 Leihgeschirr

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in einem Leihgeschirr, Leihplatten und zum Teil Warmhaltegeräten. Der Kunde ist verpflichtet das Leihgeschirr und die Leihplatten sowie die Töpfe und Transportbehälter zu reinigen, das Geschirr abzuwaschen und abzutrocknen. Der Kunde hat es am Folgetag am Betriebssitz im Hofweg 25 in 23738 Lensahnerhof abzugeben. Erfolgt die Reinigung die Reinigung durch den Kunden nicht, berechnen wir die Kosten der Reinigung. Ist das Geschirr durch uns abzuholen, berechnen wir eine Abholpauschale von € 30,00. Bringt der Kunde das Geschirr nicht zurück und wird er alsdann mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Rücklieferung aufgefordert, berechnen wir für jede Aufforderung € 10,00. Lässt der Kunde bei der zweiten Aufforderung die Rücklieferfrist verstreichen, dann sind wir berechtigt eine Ersatzbeschaffung des Geschirrs vorzunehmen. Dem Kunden wird alsdann das Geschirr berechnet; er hat es zu bezahlen, auch wenn er dann das Geschirr zurück bringt.

 

§ 8 Zahlungsverzug

Wenn der Kunde entgegen einer Vereinbarung keine Zahlung geleistet hat werden für die erste und zweite Mahnung, soweit wir diese versenden, jeweils € 5,00 Mahnkosten in Rechnung gestellt. Darüber hinaus werden jährliche Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

 

§ 9 Sonstige Nebenbedingungen

Bei der Vermietung eines Partyzeltes geschieht dieses ohne Wasseranschluss und Wassergestellung und ohne Stromanschluss oder Stromgestellung. Tische und Bänke sind nach Gebrauch intensiv zu reinigen und sind uns im vermietungsfähigem Zustand zurückzugeben. Von der Übergabe sämlicher Leih- und Mietgegenstände bis zur Rückgabe an uns trägt der Kunde die Verantwortung für sämtliche Gegenstände. Fehlmengen und Defekte einschließlich Geschirrbruch werden dem Kunden zum Beschaffungspreis berechnet.

 

§ 10 Großveranstaltungen / Komplett-Angebote

Bei Großveranstaltungen und Komplett-Angeboten für Gewerbetreibende ist der von uns für die Veranstaltung benannte Preis ein Nettopreis und es ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu berechnen. Die Komplett-Angebote enthalten lediglich die Beköstigung mit Speisen und Getränken einschließlich des dafür notwendigen Geschirrs. Die Kosten für die Gestellung von Mobiliar und/oder Partyzelten und/oder Personal werden zusätzlich berechnet.

 

§ 11 Änderungsvorbehalt

Die von uns angebotenen Waren unterliegen Schwankungen in Qualität und Verfügbarkeit, z.B. bei Saisonwaren. Wir liefern Waren der mittleren Art und Güte. Wir behalten uns vor Teile de Bestellung, die saisonalen Schwankungen unterliegen oder bei der Verfügbarkeit der qualitativ notwendigen Ware nicht gegeben ist, durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und gesonderte Ankündigung zu ersetzen.

 

§ 12 Storno / Rücktritt

Der Kunde kann von der Bestellung zurücktreten, und zwar wie folgt:

Bei Aufträgen bin € 500,00 Bestellwert bis zum dritten vollen Tag vor dem vereinbarten Liefertermin, bei Aufträgen über € 500,00 Bestellwert bis zu sieben Tage vor dem vereinbarten Liefertermin und bei Großaufträgen über € 5.000,00 Bestellwert bis vierzehn Tage vor dem vereinbarten Liefertermin.

Innerhalb der im Vorabschnitt genannten Fristen berechnen wir dem Kunden 50% pauschalierten Schadens-, Aufwendungs- und Gewinnersatz, wenn und soweit die Ware von uns noch nicht bestellt, diese nicht angeliefert und auch noch nicht gefertigt ist.

Wenn die zugrunde liegende Ware bestellt und/oder geliefert und/oder in der Produktion ist, kann eine Stornierung nicht mehr erfolgen und wir müssen dem Kunden die volle vereinbarte Summe berechnen.

 

§ 13 Gewährleistung

Bei der Abholung bzw. dem Empfang der ausgelieferten Ware hat der Kunde die Ware gründlich zu prüfen. Erkennbare Mängel und Reklamationen sind sofort zu erheben und auf dem Lieferschein zu vermerken.

Der Kunde ist verpflichtet seine Reklamation und/oder Mängelrüge sofort mitzuteilen, gegebenenfalls noch einmal gesondert telefonisch, damit fehlende oder fehlerhaft gelieferte Teile der Bestellung nachgeliefert werden können. Ist ein Teil einer Bestellung mangelhaft, so wird dadurch die gesamte Lieferung nicht mangelhaft; der Kunde ist verpflichtet die ordnungsgemäße Teillieferung abzunehmen und den dafür entfallenden Anteil zu bezahlen.

Nach dem Verzehr besteht kein Minderungs- und kein Wandelungsrecht, wenn etwaige Mängel bzw. Reklamationen anderer Art nicht vor dem Verzehr an uns mitgeteilt worden sind.

 

§ 14 Haftung

Bei einer von uns vergessenen oder falsch terminierten Lieferung haften wir dem Kunden auf Schadensersatz maximal bis zum Wert der Bestellung. Der Kunde hat uns nachzuweisen, dass er für eine Ersatzbeschaffung höhere Kosten gehabt hat und wie viel.

Bei einer Erkrankung aufgrund der Verwendung verdorbener Lebensmittel haften wir lediglich im Rahmen der von uns unterhaltenen Betriebshaftpflicht. Soweit die Erkrankung aus verdorbenen Lebensmitteln durch fehlerhafte Lieferung eines Vorlieferanten resultiert treten wir dem Kundenhierdurch den Anspruch gegen den Vorlieferanten ab, wobei der Kunde diese Abtretung an Erfüllungsstatt annimmt und seine Ansprüche direkt an den Vorlieferanten und nicht mehr gegen und machen wird. Eine Haftung für Schäden, die keinen Vermögensschaden darstellen, besteht nur im Falle des Vorsatzes. Eine Haftung für fahrlässiges Fehlverhalten ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir alles in allem nur bis zum Auftragswert. Im Falle vorsätzlichen Verhaltens haften wir unbeschränkt.